Kosten für Coaching
und Therapie
Meine Honorargestaltung ist an die Gebührenordnung für Heilpraktiker angelehnt. Und Heilpraktikerleistungen sind Privatleistungen.
Demzufolge kann mein Honorar nicht mit Krankenkassen abgerechnet werden.
Falls Sie privat versichert sind oder einen Vertrag mit einer privaten Krankenzusatzversicherung abgeschlossen haben, können, je nach Tarif, die Kosten des Honorars übernommen werden. Die Höhe der Erstattung hängt dabei von Ihrem Vertrag ab.
Die Honorare beinhalten die Therapieplanung, die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen sowie die Durchführung und Auswertung relevanter diagnostischer Verfahren. Terminabsagen sind bis 48 Stunden vor dem Termin kostenfrei möglich.